PRESSEMITTEILUNG | 16.01.2026

UN-Hochseeschutzabkommen: Meilenstein für marine Biodiversität

DAM begrüßt und unterstützt das Rahmenabkommen der Vereinten Nationen für mehr Meeresschutz in internationalen Gewässern

Ein Meilenstein im weltweiten Meeresschutz: Nach rund 20 Jahren internationaler Verhandlungen tritt am 17. Januar 2026 das Hochseeschutzabkommen der Vereinten Nationen in Kraft – in der Langfassung: Abkommen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der marinen biologischen Vielfalt in Gebieten jenseits nationaler Hoheitsgewalt. Das Abkommen ist der erste völkerrechtlich verbindliche internationale Vertrag zum Schutz der biologischen Vielfalt auf Hoher See, die rund zwei Drittel der Weltmeere umfasst.

Die Deutsche Allianz Meeresforschung (DAM) begrüßt das Inkrafttreten des UN-Hochseeschutzabkommens: „Dies ist ein historischer Durchbruch für den globalen Schutz und eine nachhaltige Nutzung der Meeresbiodiversität auf Hoher See. Die DAM unterstützt die Ziele des Abkommens gemäß ihres Leitmotivs ‚Wir stärken den nachhaltigen Umgang mit Küsten, Meeren und Ozeanen ‘ vollumfänglich“, formuliert der DAM-Vorstand. „Entscheidend ist nun, wie das Abkommen national umgesetzt wird, um eine nachhaltig wirksame Verbesserung zu erzielen und dabei auch die Meeresforschung zu stärken.“ Die Wissenschaft erarbeitet Handlungswissen für einen nachhaltigeren Umgang mit dem Meer – als Grundlage für fundierte, nachhaltige Entscheidungen in Politik und Gesellschaft.

Wirkungsraum, Ziele und Grenzen des UN-Hochseeschutzabkommens

Rund 64 Prozent der weltweiten Meeresfläche werden nicht von einzelnen Staaten verwaltet, sondern liegen fernab der Küsten – jenseits der nationalen 200-Seemeilen-Zonen – im Bereich der Hohen See. Der Begriff Hohe See umfasst dabei „nur“ den Wasserkörper der internationalen Gewässer. Für Meeresboden und Meeresuntergrund gelten andere Zuständigkeiten.
In diesen internationalen Gewässern waren menschliche Eingriffe bislang vielerorts weitgehend ungeregelt. Vorgaben zum Meeresschutz wurden in der Folge nur ungenügend umgesetzt. Das UN-Hochseeschutzabkommen (englisch: BBNJ Agreement – Biodiversity Beyond National Jurisdiction) soll das nun ändern.

Ziele des UN-Hochseeschutzabkommens sind insbesondere

  • den Verlust der Artenvielfalt zu stoppen,
  • die Gesundheit der Ozeane wiederherzustellen und zu erhalten, sowie
  • globale Gerechtigkeit im Umgang mit Meeresressourcen zu fördern.

Das UN-Hochseeschutzabkommen erlaubt den Vertragsstaaten unter anderem, Meeresschutzgebiete auf Hoher See einzurichten und sieht Regelungen vor, wie Gebiete unter Schutz gestellt werden können – im Streitfall sogar durch eine Abstimmung der UN-Mitgliedstaaten. Drei Viertel aller Stimmen genügen. Auf diese Weise soll es doch noch gelingen, bis zum Jahr 2030 mindestens 30 Prozent der Meeresfläche durch Schutzgebiete und andere Maßnahmen zu schützen und nachhaltig zu nutzen. Aktuell stehen weniger als ein Prozent der Hohen See unter Schutz.

Um Meeresschutzgebiete umzusetzen, bedarf es jedoch sehr vieler Detailabsprachen. insbesondere mit den regionalen Fischereiorganisationen und Vertretern der regionalen Meeresabkommen. Zudem wird sehr viel Geld benötigt: Einer Schätzung zufolge wird die fachgerechte Planung, Umsetzung und Überwachung von Meeresschutzgebieten auf 30 Prozent der Hohen See etwa sieben Milliarden US-Dollar kosten – plus einer weiteren Milliarde US-Dollar Betriebskosten pro Jahr.

Unterzeichnung und Ratifizierungsprozess

Der offizielle Text des UN-Hochseeschutzabkommens liegt seit dem 20. September 2023 bei den Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung aus. Die Bundesrepublik Deutschland gehörte zu den insgesamt 68 Staaten, die das neue Abkommen direkt am ersten Tag unterzeichnet haben. Mit der Unterzeichnung bestätigen die Staaten ihre Absicht, den nationalen Ratifizierungsprozess in Gang zu bringen sowie die Bereitschaft, sich zu einem späteren Zeitpunkt an den Vertrag zu binden. Rechtliche Verpflichtungen bestehen erst mit dem vollendeten offiziellen Beitritt, der so genannten Ratifizierung.

Der Ratifizierungsprozess selbst ist von Staat zu Staat unterschiedlich. Für den Beitritt Deutschlands sind zwei Gesetze notwendig: ein Vertragsgesetz und ein Umsetzungsgesetz, deren Entwürfe das Bundeskabinett im Dezember 2025 verabschiedet hat. Zum Abschluss des nationalen Ratifizierungsprozesses wird eine offizielle Urkunde erstellt, die vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann offiziell bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt wird.

Seit 19. September 2025 liegen dort die Ratifizierungsurkunden von 60 Staaten vor – die Mindestvoraussetzung für das Inkrafttreten des Abkommens. 120 Tage später tritt der Vertrag nun offiziell in Kraft und wird für die ratifizierten Staaten verbindlich. Stand heute haben 145 Staaten das UN-Hochseeschutzabkommen unterzeichnet. 82 davon haben den Ratifizierungsprozess bereits abgeschlossen.

Weitere Informationen

 

Headerfoto: Maria Tomorug | Kogia

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